SMS-Tan darf nicht in jedem Fall kostenpflichtig sein
Die Kreissparkasse Groß-Gerau verlangte von den Nutzern ihres, mit einer monatlichen Kontoführungsgebühr von zwei Euro belasteten, Online-Kontos zusätzlich jeweils zehn Cent für die Versendung einer SMS-TAN (Transaktionsnummer welche via SMS versendet wird). Daraufhin beschwerten sich Kunden bei der zuständigen Verbraucherzentrale, die dann stellvertretend für die Einleger vor Gericht zog. Der Bundesgerichtshof schränkte die Macht der…