Die Kunden der deutschen Sparkassen waren es schon immer gewohnt, kostenlos Geld von ihren Konten abheben zu können. Das galt für Abhebungen an den Automaten der Sparkassengruppe in ganz Deutschland. Noch im Herbst 2016 bekräftigte der Sparkassenverbandschef Fahrenschon diesen Service. Er sah es als ausgeschlossen an, dass sich daran etwas ändern könnte.
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Im Frühjahr 2017 erscheinen seine Worte jedoch wie Schall und Rauch. Jede zehnte Sparkasse plant die Einführung von Gebühren für die Nutzung der Bankautomaten. Da die einzelnen Sparkassen ihre Konditionen selbst bestimmen, fallen auch die genauen Ausgestaltungen unterschiedlich aus. So verlangen die Sparkassen Bad Sachsa und Grebenstein pauschal 50 Cent für eine Automatenabhebung. Die Sparkasse Erding-Dorfen beschränkt im günstigsten Kontomodell die Automatenabhebungen auf vier Mal pro Monat. Für weitere Abhebungen werden jeweils 29 Cent fällig.
Ebenfalls eingeschränkt kostenlos sind die Abhebungen bei den Sparkassen Wittgenstein und Rottal-Inn. Sie berechnen bis zu zwei Euro ab der sechsten Abhebung, beziehungsweise 50 Cent ab der dritten Verfügung. Die Kontomodelle, bei denen die Abhebungsgebühr verlangt wird, sind allerdings auch nicht kostenfrei. Die Kontoführungsgebühr fällt trotzdem an.
Beim Verbraucherschutz läuten die Alarmglocken!
Verbraucherschützer fürchten, dass weitere Sparkassen diesem Beispiel folgen könnten. In der Niedrigzinsphase suchen alle Finanzinstitute nach neuen Einnahmequellen. Vor dem Hintergrund fehlender Zinseinnahmen werden unpopuläre Gebührenerhöhungen gerechtfertigt. Die Gebühr für Kontoverfügungen ist nicht der erste Vorstoß dieser Art.
Ende 2016 wurde bekannt, dass unter anderem die Sparkasse Soest Gebühren für die Nutzung des Onlinebankings verlangt. Im Detail bedeutet das für die Kunden, dass sie für das Einrichten eines Dauerauftrags oder das Anzeigen des Kontostandes zwei Cent bezahlen müssen. Erst vor kurzem machten andere Sparkassen Schlagzeilen, als sie den Negativzins für Geldeinlagen direkt an ihre Firmenkunden weiterreichten. Die Sparkasse Köln-Bonn weitete den Negativzins auch auf vermögende Privatkunden aus.
Was können die Sparkassenkunden tun?
Kostenlose Girokonten waren bei den Sparkassen bisher eine Ausnahme, die in Zukunft weiter schwinden wird. Es ist der Konsens innerhalb des Sparkassenverbands, dass gebührenfreie Konten schrittweise abgebaut werden sollen. Stattdessen sollen die Kunden nach dem Verbrauchsprinzip bezahlen: Jede Nutzung eines Sparkassenservices soll zukünftig individuell berechnet werden. Es ist unwahrscheinlich, dass die neuen Gebühren wieder abgeschafft werden, sobald sich das Zinsumfeld wieder erholt.
Kunden, die sich über die einzelnen Gebühren keine Gedanken machen möchten, haben die Möglichkeit ein teureres Premiumkonto zu eröffnen. Ob sich das allerdings rechnet, sollte individuell überprüft werden.
Bezüglich der Abhebungsgebühren ist noch nicht klar, ob diese transparent gemacht werden. Ein deutlicher Hinweis beim Auszahlungsvorgang, dass dieser kostenpflichtig ist, erfolgt nicht. Sparkassenkunden sollten die aktuellen AGBs und ihre Abrechnung der Kontoführungsgebühren genauer ansehen. So können sie herausfinden, ob auch sie von den neuen Gebühren betroffen sind. Ein Anbieterwechsel könnte sich dann lohnen, jetzt im Girokonto-Vergleich Konditionen prüfen.
Bildquelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband