Was ist ein Dauerauftrag?
Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der bargeldlosen Überweisung von einem Girokonto. Der Dauerauftrag wird zu einem regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkt, mit einem gleichbleibenden Betrag termingerecht an einen bestimmten Empfänger ausgeführt. Er wird vom Kontoinhaber für einen zeitlich begrenzten oder für einen unbestimmten Zeitraum erteilt. Nur dann, wenn zum vorgesehenen Überweisungstermin ausreichend Deckung auf dem Girokonto vorhanden ist, wird der Auftrag auch ausgeführt.
Der Dauerauftrag bietet sich beispielsweise für monatlich wiederkehrende Zahlungen wie Miete, regelmäßige Ratenzahlungen oder Sparraten auf ein Tagesgeldkonto an. Soweit es sich um monatlich zu zahlende Beträge handelt, die in wechselnder Höhe fällig werden, sollte der Lastschrifteinzug favorisiert werden.
Die Buchung eines Dauerauftrages kann genauso wie eine Überweisung nach der Ausführung nicht mehr zurückgefordert werden. Bei Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung und Gutschrift des Betrages auf einem falschen Konto ist für eine Rückforderung grundsätzlich das Entgegenkommen des Zahlungsempfängers erforderlich. Sollte dies nicht gegeben sein, müssten gerichtliche Schritte erwogen werden. Beim Lastschrifteinzug hingegen besteht ein achtwöchiges Rückforderungsrecht.
Jedoch schützt die in der IBAN (internationale Kontonummer) vorhandene zweistellige Prüfziffer vor Eingabefehlern und Zahlendrehern. Gibt der Kunde also eine falsche IBAN ein, wird ihm beim Online-Banking oder am Automaten eine Fehlermeldung angezeigt.
Wie wird der Dauerauftrag eingerichtet?
Um einen Dauerauftrag einzurichten wird der Bank dieser Auftrag entweder persönlich in der Filiale erteilt oder mittels Online-Banking selbst eingerichtet. Hierfür werden das Datum der regelmäßigen Überweisung, die Bankverbindung (IBAN) des Zahlungsempfängers sowie der Verwendungszweck benötigt.
Mit der Einführung des SEPA-Zahlungssystems wurden die bisherige Kontonummer sowie die Bankleitzahl abgeschafft und durch die internationale Kontonummer (IBAN) ersetzt.
Sofern der Dauerauftrag zeitlich begrenzt sein soll, ist das entsprechende Enddatum anzugeben. Anderenfalls wird er unbefristet erteilt und läuft so lange, bis er widerrufen oder abgeändert wird.
Wann wird der Auftrag ausgeführt?
Der Dauerauftrag wird nicht nur monatlich, sondern auch mit weiteren Zahlungszielen, wie beispielsweise vierteljährlich, halbjährlich usw. ausgeführt.
Fällt dabei der Buchungstag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag wird je nach Geldinstitut der Auftrag entweder am vorherigen oder am darauffolgenden Arbeitstag ausgeführt. Wird ein Dauerauftrag zum 31. des Monats eingerichtet, gehen Banken in aller Regel von Ultimo, also letztem Bankarbeitstag aus. Ist der Monat kürzer, wird die Überweisung vorgezogen.